Mittagessen

Das Gesamtentgelt für das Mittagessen wird in Teilbeträgen (jeweils Anfang eines jeden Monates) von Ihrem Konto per Lastschrift eingezogen. Wird die Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig.

Im Falle einer Erkrankung oder Fehlen des Kindes werden Elternentgelte nicht zurückerstattet.

Die Vertragspartner können den Vertrag fristlos aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Träger liegt z.B. dann vor, wenn ein Zahlungsrückstand nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen wurde.

In der ersten Schulwoche wird noch kein Mittagessen angeboten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anmeldung erst gültig werden kann, wenn uns die Einzugsermächtigung (auf der Rückseite) unterschrieben vorliegt.

Diese Anmeldung gilt bis zum Ende des 1.Schulhalbjahres.

Der ausgefüllte Bogen muss in der Küche abgegeben werden.

 

Anmeldung zum Mittagessen und Einzugsermächtigung